Der ADFC Kreisverband Neumarkt i.d.OPf. besteht seit 24 Jahren. Wir engagieren uns für viele Themen rund ums Radfahren:
Olaf Böttcher
Vorsitzender
olaf.boettcher [at] adfc-neumarkt.de
Andrea Rosebrock
Stellvertreter
andrea.rosebrock [at] adfc-neumarkt.de
Bernd Hofmann
Stellvertreter
bernd.hofmann [at] adfc-neumarkt.de
Bettina Hempel
Stellvertreter
bettina.hempel [at] adfc-neumarkt.de
Ludwig Kleine
Stellvertreter
ludwig.kleine [at] adfc-neumarkt.de
Alle Touren werden im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC veröffentlicht. Unsere Touren werden von geschulten bzw. erfahrenen Tourenleitern durchgeführt.
Wenn du dein wertvolles und lieb gewonnenes Fahrrad besser vor Diebstahl schützen möchtest, komm zu uns. Die Fahrradcodierung mit der Eigentümer-Indentifizierungs-Nummer (EIN) ist ein bundesweit bekanntes und einheitliches System, ein Fahrrad besser vor Verlust zu schützen und im Falle eines Diebstahls eine schnellere Rückgabe zu ermöglichen.
Der EIN-Code enthält verschlüsselt die Adresse des Eigentümers und das Jahr der Codierung und wird sichtbar am Fahrradrahmen angebracht. Entweder wird der Code eingeprägt und ist nicht mehr spurlos zu entfernen. Oder es erfolgt die sogenannte Klebecodierung mit nur sehr mühsam zu entfernenden Aufklebern an zwei Stellen des Fahrradrahmens.
Ein codiertes Rad kann zum Beispiel von der Polizei dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Auch der Weiterverkauf gestohlener, codierter Räder ist risikoreich für den Dieb und nahezu unmöglich.
Am sichersten ist die Prägecodierung mit einem industriellen Nadelprägegerät. Diese eignet sich allerdings nicht für Carbon- oder Titanrahmen sowie Fahrradakkus, so dass hier die Klebecodierung zum Zuge kommt.
Auch Fahrradanhänger, Akkus oder andere private Wertgegenstände können codiert werden.
Weitere Informationen zur Fahrradcodierung findest du unter https://codierung.adfc.de/
Folgende Dinge sollten zur Fahrradcodierung mitgebracht werden:
Eigentumsnachweis und Personalausweis sind zwingend erforderlich und mitzubringen.
Die Anträge zur Radcodierung sollten schon vorher über den folgenden Link ausgefüllt, geprüft und ausgedruckt mitgebracht werden. Du hilfst uns bei der Codierung, wenn du den ausgefüllten Antrag mitbringst und die Rahmennummer vom Fahrrad bereithältst. Die Codierung erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs auf der rechten Seite. Bitte dort störende Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen abmontieren sowie ggf. Pitlock- oder bei Pedelecs den Schlüssel für den Akku mitbringen.
Codiergebühren:
ADFC-Mitglieder | Nicht-Mitglieder | |
Einzelcodierung Fahrrad | 5 € | 15 € |
Codierung pro Zubehör (z.B. Akku, Anhänger, Kindersitze...) | 5 € | 5 € |
Da wir die sehr hohen Anschaffungskosten, den Unterhalt und die Instandhaltung der Geräte refinanzieren müssen, können wir das Codieren leider nicht kostenlos anbieten.
Termine zur Fahrrad-Codierung
Codiertermine werden in der örtlichen Presse und im Touren- und Veranstaltungsportal veröffentlicht.
In Einzelfällen kann ein persönlicher Codiertermin über unsere E-Mail codierung [at] adfc-neumarkt.de vereinbart werden.
Noch Fragen?
Weitere Hinweise findest du in unserem "Radgeber" (oder auch FAQ) oder wende dich bitte an codierung [at] adfc-neumarkt.de
Unsere monatlichen Radlertreffs finden immer am letzten Freitag im Monat um 19 Uhr statt. Eine günstige Gelegenheit, sich über den ADFC Neumarkt und seine Arbeit zu informieren.
Wir treffen uns im Neumarkter Bräustübl (Glossner) in der Schwesterhausgasse 9, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Die Termine findest du auch hier im Portal: https://touren-termine.adfc.de/
Gäste sind immer herzlich willkommen!
Unser Lastenrad "LARS" kann man sich als Mitglied des ADFC kostenfrei ausleihen. Damit kannst du auch ohne Auto etwas sperrigere Gegenstände oder einen größeren Einkauf transportieren.
Infos dazu unter: post (at) adfc-neumarkt.de
Um die Arbeit des ADFC in Neumarkt zu unterstützen, freuen wir uns über deine ehrenamtliche Mitarbeit.
Bei unseren Radtouren und monatlichen Radlertreffen kannst du dich gerne unverbindlich informieren.
Wo siehst du Tätigkeitsfelder, die dir Spaß machen?
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Wir freuen uns über Fördermitglieder.
Postadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Neumarkt i.d.OPf.
Holzheimer Hauptstraße 4
92318 Neumarkt
E-Mail: post [at] adfc-neumarkt.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Wir setzen uns ehrenamtlich ein für die Interessen der Alltagsradfahrenden und nehmen Einfluss auf die Verkehrspolitik und -planung vor Ort.
Wir organisieren regelmäßig Radtouren.
Mitglieder können sich unser Lastenfahrrad "LARS" kostenlos ausleihen.
Die touristischen Radwege im Landkreis werden von uns in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Neumarkt befahren und überprüft.
Im Winter veranstalten wir Fahrradvorträge, die Lust auf die neue Saison machen.
Weitere Themen wie die Codierung von Fahrrädern und Anhängern sind in Vorbereitung.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
In Neumarkt können Sie in der Tourist-Information (in der Rathauspassage) Faltkarten zu den Radwegen um Neumarkt und den touristischen Radwegen erhalten.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.