Wir möchten, dass sich in unserer Region Menschen aller Altersgruppen auf dem Fahrrad sicher und zügig bewegen können. Das betrifft Kinder auf dem Weg zur Schule genauso wie alle, die mit dem Fahrrad in die Arbeit oder zum Einkaufen fahren oder gern ihre Freizeit auf dem Radel verbringen. Der ADFC Neumarkt ist daher ein kritischer Beobachter der Verkehrspolitik vor Ort und setzt sich im regelmäßigen ‚Jour fixe Radverkehr‘ mit der Stadtverwaltung Neumarkt für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik in der Stadt Neumarkt ein.
Unser Ziel ist, dass der Radverkehr nicht nur auf dem Papier gefördert wird, sondern dies auch auf den Straßen erlebbar ist. Dazu gehört, dass unsere Radwege und Abstellanlagen weiter ausgebaut werden, gefährliche und mitunter regelwidrige Verkehrsführungen für den Radverkehr korrigiert werden und das Miteinander im Straßenraum möglichst sicher und konfliktfrei gestaltet wird. Oft reicht dafür schon die Änderung von Kleinigkeiten. Manchmal braucht es jedoch größere Konzepte und Pläne. Dafür wollen wir Ideen sammeln, Impulse geben und die Menschen vor Ort einbeziehen.
Unser Landkreis bietet sich für sehr schöne Radtouren an. Ob du lieber im Flachen an Flüssen und Kanälen radelst oder wenn es auch hügelig und anspruchsvoll sein darf: Für jeden findet sich eine schöne Gelegenheit, unsere herrliche und abwechslungsreiche Landschaft zu erleben. Wir wohnen schließlich da, wo andere Leute Urlaub machen. Du kannst von Neumarkt aus zu Rundtouren starten oder von vielen weiter entfernten Zielen mit dem Zug zurück nach Neumarkt fahren.
Informationen kannst du z.B. in der Tourist-Information in der Rathauspassage bekommen oder auf den folgenden Webseiten:
https://www.tourismus-neumarkt.de/radwege/
https://www.tourismus-landkreis-neumarkt.de/
Tipp: Wenn dein Akku noch etwas Ladung benötigt oder die Reifen noch Luft; die Rad-Servicestation mit Werkzeug findest du direkt am Neumarkter Rathaus.
Wann und wie kann ich teilnehmen?
Eine Teilnahme am ADFC-Fahrradklima-Test 2024 ist vom 1. September bis zum 30. November
2024 möglich. Über diesen Link kommst du direkt ab dem 1. September zur
Online-Befragung fkt.adfc.de/umfrage.
Was ist der ADFC-Fahrradklima-Test?
Deine Meinung ist gefragt: Wie ist das Radfahren bei dir vor Ort? Kommst du sicher und mit ausreichend Platz durch den Verkehr? Was klappt richtig gut oder sollte unbedingt verbessert werden?
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist eine der größten Befragungen weltweit, die mehr über die Alltagserfahrungen von Radfahrer:innen wissen will. Zu den gestellten Fragen geben Teilnehmer:innen aus ganz Deutschland eine Rückmeldung, wie sie das Radfahren vor Ort erleben. Die Fragen drehen sich z.B. um Sicherheit und Komfort beim Radfahren, Radverkehrsinfrastruktur
und -förderung.
Warum ist das wichtig?
Die Daten aus der Befragung geben Politik und Kommunen eine wichtige Orientierungshilfe. Sie ermöglichen es, Vergleiche zu anderen Orten zu ziehen, die eigenen Stärken und Potenziale zu identifizieren und so gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Mit der Teilnahme an der Umfrage haben Radfahrende die Möglichkeit, eine direkte Rückmeldung an die politischen Verantwortlichen zur Fahrradfreundlichkeit vor Ort zu geben.
Was ist dieses Jahr neu?
Authentifizierung:
Um zuverlässige Daten zu erheben und so die Aussagekraft des ADFC-Fahrradklima-Tests weiter zu erhöhen, geben die Teilnehmer:innen in diesem Jahr ihr Feedback über ein neues Verfahren ein: Sie bekommen nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse einen persönlichen Link zugeschickt, über den sie direkt zur Umfrage gelangen. Die E-Mail-Adressen werden nach Beenden der Umfrage gelöscht.
Schwerpunktthema 2024:
„Miteinander im Verkehr“: Das aktuelle Schwerpunktthema stellt Fragen zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zum Überholabstand oder zum Platzangebot für Radfahrende im Straßenraum.
Ergebnisse der letzten Befragungen
Neumarkt landete beim letzten Fahrradklimatest 2022 wieder nur im Mittelfeld. Leider war sogar eine leichte Verschlechterung der Bewertung gegenüber 2020 festzustellen. Die Ergebnisse findet ihr hier:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Wir setzen uns ehrenamtlich ein für die Interessen der Alltagsradfahrenden und nehmen Einfluss auf die Verkehrspolitik und -planung vor Ort.
Wir organisieren regelmäßig Radtouren.
Mitglieder können sich unser Lastenfahrrad "LARS" kostenlos ausleihen.
Die touristischen Radwege im Landkreis werden von uns in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Neumarkt befahren und überprüft.
Im Winter veranstalten wir Fahrradvorträge, die Lust auf die neue Saison machen.
Weitere Themen wie die Codierung von Fahrrädern und Anhängern sind in Vorbereitung.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
In Neumarkt können Sie in der Tourist-Information (in der Rathauspassage) Faltkarten zu den Radwegen um Neumarkt und den touristischen Radwegen erhalten.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.